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Modell-Kommunen im Bereich Erneuerbare Energien
Berlin, 17. Dez. 2008 - Deutschlands erster inter- aktiver Kommunalatlas der Erneuerbaren Ener- gien bietet einen um- fassenden Überblick ...

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Energy4World Gruppe


(Energy4World Limited, Energy for World Limited, Energy4World S.A – im Folgenden Energy4World)
(Stand 4.12.2008)

Energy4World Ltd.
Registered in England & Wales
Registration number 5789683
 

Niederlassung Deutschland:
Energy4World Ltd.
Am Tiefenweg 11
97647 Sondheim-Stetten
 

- gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karlheinz Weyrich und Prokuristin Cora Jung -
 
Die ladungsfähige Anschrift der Energy4World Ltd. sowie die Vertretungsberechtigten der Energy4World Ltd. können auch dem Impressum entnommen werden.
 

§1 Präambel

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Die mit den Mitgliedern geschlossenen Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, deren Inhalt das Mitglied zur Kenntnis genommen und mit deren Geltung sich das Mitglied ausdrücklich einverstanden erklärt. Das Mitglied erklärt sich durch die Anmeldung über die Internetseiten der Energy4World Ltd. oder durch das entsprechende Anmeldeformular mit der Geltung dieser AGB einverstanden, indem er in das auf der Internetseite www.energy4world.de eingestellte Anmeldeformular die dort angeforderten Angaben eingibt, diesen AGB ausdrücklich zustimmt und das ausgefüllte Anmeldeformular an Energy4World absendet oder bei Unterzeichnung eines schriftlichen Anmeldeformulars den Erhalt der AGB bestätigt.
     
  2. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Energy4World hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Dargestellte Informationen auf den Internetseiten von Energy4World unter www.energy4world.com bedürfen keiner weiteren schriftlichen Bestätigung zur Erlangung der Rechtswirksamkeit.
     
  3. Energy4World behält sich ausdrücklich vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bis zur Anmeldung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
     

§2 Mitgliedschaft bei Energy4World

  1. Mit der Anmeldung bei Energy4World erhält das Mitglied eine ID-Nr. und wird in der sog. Energymatrix positioniert. Damit hat das Mitglied die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen EnergyPoints zu erwerben und seine Mitgliedschaft sowie seine Matrixposition zu sichern. Erfolgt innerhalb der genannten Zeitspanne kein Kauf mindestens eines EnergyPoints, verliert das Mitglied seine Matrixposition und die Mitgliedschaft wird beendet. Die Anmeldung kann nur erfolgreich ausgeführt werden, wenn das Mitglied seine Zustimmung zu diesen AGB erteilt hat.
     
  2. Das Mitglied sichert gegenüber Energy4World ausdrücklich zu, mindestens 18 Jahre alt zu sein oder von einem Erziehungsberechtigten gesetzlich vertreten zu werden. Energy4World kann diesbezüglich jederzeit eine Erklärung des Mitglieds und der/des Erziehungsberechtigten anfordern.
     
  3. Das Mitglied verpflichtet sich, bei Anmeldung richtige und vollständige Angaben zu machen. Sollten sich die vertragsrelevanten Angaben ändern, so verpflichtet sich das Mitglied Energy4World hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
     

§3 Erwerb von EnergyPoints durch die Mitglieder

  1. Mit dem Erwerb eines oder mehrerer EnergyPoints erwirbt das Mitglied ein virtuelles Kraftwerk. Dadurch kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Mitglied und der Energy4World S.A. Panama zustande. Mit diesem Energiedienstleistungsvertrag beauftragt das Mitglied die Energy4World S.A. Panama mit der Einrichtung und Verwaltung des virtuellen Kraftwerks. Die Energy4World S.A. Panama tätigt ökologisch und ökonomisch sinnvolle Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien sowie weiterer sinnvoller ökologischer Projekte und betreut und überwacht diese. Alle erforderlichen Maßnahmen wie Standortauswahl, Art der Anlagen, Wahl der Versicherung etc. werden durch Energy4World oder durch von ihr ausgewählte und beauftragte Unternehmen vorgenommen. Eine Mittelverwendung für Finanzinstrumente im Sinne des §1 Abs. 11 KWG ist dabei ausgeschlossen. Die Dienstleistungspflicht zur Verwaltung des virtuellen Kraftwerks, die sich aus dem Vertrag ergibt, endet frühestens nach 20 Jahren, kann aber nach Ermessen von Energy4World auch länger fortgeführt werden. Der Umfang der Energiedienstleistung ist dabei abhängig von der Größe des virtuellen Kraftwerks, also den enthaltenen EnergyUnits (EUs). Der Anteil und Wert der EnergyUnits ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
     
    Einheit Wert in EURO bzw. USD Enthaltene EnergyUnits (EUs) EU-Anteil in EURO / USD EU-Anteil in %
    Energy Point 10 1 5 50
    Small Pack 50 6 30 60
    Ten Pack 100 13 65 65
    Twen Pack 200 28 140 70
    Big Pack 500 80 400 80
    Investment ab 5000 ab 900 ab 4500 90

     
  2. Es werden durch die Vermittlung von EnergyPoints ausschließlich rechtliche Beziehungen zwischen Energy4World und dem jeweiligen Mitglied begründet. Zwischen den Mitgliedern untereinander kommt kein Rechtsverhältnis zustande.
     
  3. Durch den Erwerb von EnergyPoints werden folgende Vorgänge ausgelöst:
    1. Es kommt ein Energiedienstleistungsvertrag lt. §3 (1) zustande. Das Mitglied erhält ein virtuelles Kraftwerk.
    2. Energy4World zahlt den Mitgliedern für die Vermittlung von Energypoints Provisionen laut aktuellem Provisionsplan.
    3. Die Erträge der virtuellen Kraftwerke erhalten die Mitglieder ab dem 13. Monat der Erstellung des virtuellen Kraftwerks in Form von Bonuszahlungen über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren. Die Bonifikationen und damit die virtuellen Kraftwerksleistungen bemessen sich an der Menge der erworbenen EnergyUnits und spiegeln Erträge realer Kraftwerke im Bereich erneuerbarer Energien und ökologischer Investitionen wider. Die Anteile der EnergyUnits sowie der Provisionsplan sind über die Internetseiten von Energy4World unter www.energy4world.com ersichtlich.

§4 Interne Konten

  1. Jedem Mitglied werden im internen Bereich (Back-Office) 5 Unterkonten eingerichtet:
    1. "EnergyPoints": Hier kann jederzeit genau überprüft werden, welche Anzahl an EnergyPoints erworben wurde und in welcher Stückelung.
    2. "EnergyUnits": In diesem Konto werden die erworbenen EnergyUnits dargestellt, welche die Größe des virtuellen Kraftwerks widerspiegeln.
    3. "Erträge": In diesem Konto werden die zugewiesenen Boni dargestellt. Die virtuellen Erträge werden ab dem 13. Monat des Erwerbs der EnergyUnits bzw. des virtuellen Kraftwerks monatlich gutgeschrieben.
    4. "Provisionen": Auf dem Provisionskonto werden die durch Weitervermittlung angefallenen Provisionen monatlich verbucht.
    5. "Transferkonto": Freigeschaltete Provisionen werden automatisch auf das Transferkonto gebucht. Ebenso kann das virtuelle Guthaben des Kontos "Erträge" vom Mitglied jederzeit auf das Transferkonto umgebucht und von dort aus ausbezahlt werden, sofern Energy4World zum Zeitpunkt der Anforderung über die entsprechende Liquidität verfügt. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlungsanforderung keine Zahlungsfähigkeit von Energy4World gegeben, weil z.B. alle liquiden Mittel in Projekte investiert sind und noch keine Erträge von den Vertragspartnern ausgezahlt wurden, wird die Auszahlung zum nächstmöglichen Termin veranlasst. Energy4World ist selbstverständlich permanent bestrebt, über entsprechende Liquidität zu verfügen, um den Auszahlungswünschen der Mitglieder gerecht zu werden. Nur vom Transferkonto können Auszahlungen getätigt werden.

§5 Währung und Zahlungen

  1. Das Mitglied muss bei der Anmeldung die zu verwendende Währung auswählen. Dabei kann zwischen Euro und USD selektiert werden. Eine nachträgliche Änderung der Währung ist nur auf Antrag möglich. Die dabei entstehenden Kosten trägt das Mitglied.
     
  2. Die Zahlungen der Mitglieder können per Banküberweisung oder über elektronische Konten erfolgen. Die verfügbaren Konten werden jeweils auf den Internetseiten von Energy4World veröffentlicht.
     
  3. Auszahlungen können die Mitglieder über den internen Bereich der Internetseiten von Energy4World jederzeit anfordern, sofern der Guthabenbestand des Transferkontos (siehe §4 Abs. 1 Punkt E) 10 Euro bzw. 10 USD nicht unterschreitet und Energy4World zum Zeitpunkt der Anforderung über die entsprechende Liquidität verfügt. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlungsanforderung keine Zahlungsfähigkeit von Energy4World gegeben, weil z.B. alle liquiden Mittel in Projekte investiert sind und noch keine Erträge von den Vertragspartnern ausgezahlt wurden, wird die Auszahlung zum nächstmöglichen Termin veranlasst. Energy4World ist selbstverständlich permanent bestrebt, über entsprechende Liquidität zu verfügen, um den Auszahlungswünschen der Mitglieder gerecht zu werden. Energy4World behält sich vor, unter besonderen Umständen Auszahlungen nur auf das Konto auszuzahlen, von dem das Mitglied seine Einzahlung vorgenommen hat.
     

§6 Belehrung über Gefahren und Risiken

  1. Über die Chancen aber auch Gefahren und Risiken (auch des Totalverlustes) der diesem Vertrag zugrunde liegenden geschäftlichen Transaktion ist der Auftraggeber (Mitglied) von Energy4World umfassend informiert worden. Der Auftraggeber erklärt, dass er alle Informationen erhalten hat die notwendig sind, um eine Entscheidung zu treffen. Energy4World ist der festen Überzeugung, dass die Chancen die Risiken bei weitem übersteigen und hat nach bestem Wissen sämtliche Auskünfte ermittelt und erteilt sowie alle denkbaren Maßnahmen getroffen, um den Eintritt von Risiken zu verhindern. Dennoch kann keine Garantie übernommen werden für das Eintreten von gemachten Prognosen, Berechnungen etc. Energy4World weist hier nochmals ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Erwerb von EnergyPoints keine Einlagen im Sinne unbedingt rückzahlbarer Gelder getätigt werden und auch keine Unternehmensbeteiligung oder Beteiligung anderer Art zustande kommt, sondern ein Dienstleistungsvertrag mit den entsprechenden Chancen und Risiken geschlossen wird. Ein Anspruch auf Rückzahlung des zum Erwerb von EnergyPoints hingegebenen Kapitals besteht nicht. Eine Auszahlung von Geldern kann von daher zu keiner Zeit garantiert werden.
     

§7 Widerrufsbelehrung

    Widerrufsbelehrung:
    Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt ab Kenntnis dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt auch die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
     
    Energy4World Ltd., Am Tiefenweg 11, D-97647 Sondheim-Stetten, Fax-Nr. +49-9779-850291, E-Mail: admin@energy4world.com
     
    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wurden bereits Zahlungen durch das Mitglied geleistet, werden diese zurückerstattet. Dabei angefallene Zahlungsverkehrsgebühren trägt das Mitglied.

§8 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

  1. Die Mitgliedschaft des Mitglieds bei Energy4World läuft auf unbestimmte Zeit.
     
  2. Energy4World verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten davon unberührt. Wichtige Gründe sind:
    1. Verstoß des Mitglieds gegen die AGBs.
    2. Verbreitung von Spam-Mails an andere Mitglieder von Energy4World oder angeschlossener Unternehmen.
    3. Rufschädigung des Projektes von Energy4World und angeschlossener Unternehmen.
    Das Recht auf Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen von Energy4World gegenüber dem Mitglied gem. §§ 280 ff. BGB wird hierdurch nicht berührt.
     
  3. Jedes Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft bei Energy4World zu kündigen. Die Kündigung muss Energy4World schriftlich zugehen per E-Mail an admin@energy4world.com, per Telefax an +49-9779-850291, oder per Post an Energy4World Ltd, Am Tiefenweg 11, D-97647 Sondheim-Stetten. Mündliche Kündigungen sind nicht wirksam. Kündigungsschreiben per E-Mail werden erst rechtskräftig nach Bestätigung durch Energy4World, anderweitig gilt der Poststempel.
     
  4. Mit der Kündigung eines Mitglieds geht die Matrixposition des Mitglieds verloren und der Zugang zum Mitgliederbereich auf den Internetseiten von Energy4World wird gesperrt. Ebenso gehen alle Provisionsanforderungen und die vom Mitglied erworbenen Anteile am virtuellen Kraftwerk (EnergyPoints) an Energy4World über.
     

§9 Mitteilungen an Mitglieder, Werbung

  1. Energy4World wird dem Mitglied je nach Verfügbarkeit in unregelmäßigen Abständen weitere interessante Angebote, Informationen etc. zukommen lassen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass dies schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgt. Das Mitglied kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich gegenüber Energy4World widerrufen.
     
  2. Die Bewerbung von Energy4World durch die Mitglieder mittels Spam ist strikt untersagt. Als Spam gilt das unaufgeforderte bzw. unerwünschte Zusenden von E-Mails an für den Absender unbekannte Personen etc.
     
  3. In Werbeaussagen dürfen weder unwahre Behauptungen aufgestellt noch Verdienstversprechen abgegeben werden. Eigene Werbung der Mitglieder ist vor Veröffentlichung von Energy4World auf Korrektheit überprüfen und freigeben zu lassen.
     
  4. Interne Korrespondenz und Kommunikation der Mitglieder an die eigene Up- oder Downline hat nur in Zusammenhang mit Energy4World oder auf ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Mitglieder zu erfolgen. Eine Belästigung mit z.B. unerwünschten E-Mails an die Up- und Downline ist zu unterlassen. Auf Anfrage des Mitglieds an Energy4World kann eine interessante Information oder Werbung über den regelmäßig erscheinenden Energy4World Newsletter an alle Mitglieder verteilt werden.
     

§10 Steuern und Recht

  1. Jedes Mitglied ist selbst für die ordnungsgemäße Abführung aller Steuern und Abgaben in seinem Land verantwortlich, sofern es dazu nach den Gesetzen seines Landes verpflichtet ist.
     
  2. Die rechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich teilweise je nach Herkunftsland des Mitgliedes. Jedes Mitglied hat selbst dafür Sorge zu tragen, die gesetzlichen Verpflichtungen seines Landes einzuhalten.
     
  3. Energy4World nimmt keine Rechts- oder Steuerberatung vor.
     

§11 Datenschutz

    Energy4World wird sämtliche Erfordernisse zum Schutz der Daten, die das Mitglied im Rahmen der Mitgliedschaft und zu seiner Abwicklung übermittelt hat, insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes, beachten.
     

§12 Gerichtsstandsvereinbarung

    Sind Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand der Energy4World Ltd., D-97421 Schweinfurt vereinbart. Energy4World Ltd. hat das vorbehaltlose Recht, das Mitglied beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
     

§13 Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist deutsch.
     
  2. Soweit eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, so bleiben der Vertrag und die restlichen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Die unwirksamen Regelungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den vereinbarten aber unwirksamen Regelungen und dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommen.
     

Ihre Energy4World Ltd.